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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1043827
19.11.2018|Projekt-ID 168161|Meldungsnummer 1043827|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 19.11.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)
Beschaffungsstelle/Organisator: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)
Finanzen und Controlling
Projekteinkauf, FEP,  zu Hdn. von Armin Mächler, Tramstrasse 35,  CH-8050  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 319 45 03,  E-Mail:  armin.maechler@ewz.ch,  URL www.ewz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Kombigeräte Hoch- und Mittelspannung, Jahresbedarf für 2019, Optionen für 2020 bis 2023

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31210000 - Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ABB Schweiz AG, Bruggerstrasse 72,  5400  Baden,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 982'117.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Preis inklusive Optionen

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.07.2018
Meldungsnummer 1011239

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.11.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.4 Sonstige Angaben

Die Anbieter wurden am 15. November 2018 schriftlich informiert.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.