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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1043917
01.11.2018|Projekt-ID 173572|Meldungsnummer 1043917|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 01.11.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich, Abteilung Immobilien,  zu Hdn. von Magdalena Wengert, Kreuzplatz 5, KPL,  8092  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 63 82 31,  Fax:  +41 44 632 14 47,  E-Mail:  mwengert@ethz.ch,  URL www.immobilien.ethz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

ML/FHK_BKP_261_Aufzüge

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45313100 - Installation von Aufzügen
Baukostenplannummer (BKP): 261 - Aufzüge

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Kone (Schweiz) AG, Ruchstuckstrasse 21,  8306  Brüttisellen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 192'234.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Ausschlaggebend für den Zuschlag an die Firma Kone (Schweiz) AG war die beste Bewertung in allen Zuschlagskriterien. Insgesamt stellt es das wirtschaftlich günstigste Angebot dar.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 13.07.2018
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1028789

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.10.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.