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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1044483
30.10.2018|Projekt-ID 178257|Meldungsnummer 1044483|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 30.10.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ZAV Recycling AG
Beschaffungsstelle/Organisator: ZAV Recycling AG,  zu Hdn. von René Müller, Wildbachstrasse 2,  8340  Hinwil,  Schweiz,  Telefon:  +41449383100,  E-Mail:  contact@zav-recycling.ch,  URL www.zav-recycling.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Transport und Deponierung von aufbereiteter Trocken-Kehrichtschlacke (ca. 90'000t pro Jahr, für eine Vertragsdauer von 4 Jahren ab 1.1.2019)

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [16] Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90000000 - Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Spross Ga-La-Bau AG / Deponie Tambrig, Postfach 8430,  8036  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 89.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Preis pro Tonne ohne VASA / Preisstaffelung bis CHF 117.00

Name: Wiedag Recycling und Deponie AG, Holzhusen 16,  8618  Oetwil am See,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 75.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Preis pro Tonne ohne VASA / Preisstaffelung bis CHF 98.00

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Freihändige Vergabe aufgrund § 10 Abs. 1 lit. c SubmV

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.10.2018

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.