Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.11.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Departement Technische Betriebe
Stadtwerk Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur Vertrieb und Beschaffung,
zu Hdn. von
Frau Andrea Stebler, Untere Schöntalstrasse 12,
8406
Winterthur,
Schweiz,
E-Mail:
andrea.stebler@win.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung von Dienstleistungen im Bereich Stromhandel
(insbesondere Marktzugang und Marktanalyse)
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Trianel GmbH, Krefelder Str. 203,
52070
Aachen,
Deutschland
Preis (Gesamtpreis):
CHF 330'400.00 ohne MWSt. Bemerkung: Vergabe Los1-Los3 für 2 Jahre
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot.
(Beste Gesamtbewertung von Preis und Zuschlagskriterien)
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 13.07.2018
Meldungsnummer
1029847
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 08.11.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer solchen Beschwerde unmittelbar zu informieren.
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