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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1047265
22.11.2018|Projekt-ID 179085|Meldungsnummer 1047265|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.11.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Berner Münster-Stiftung
Beschaffungsstelle/Organisator: v.FISCHER Recht AG,  zu Hdn. von Marie von Fischer, Marktgasse 37, Postfach,  3001  Bern,  Schweiz,  Telefon:  0313266630,  E-Mail:  office.mvfischer@vfischer.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Weiterführung Mandat Münsterbauleitung

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros,
71500000 - Dienstleistungen im Bauwesen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Häberli Architekten AG, Wasserwerkgasse 7,  3011  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 450'000.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Annahme durchschnittliches jährliches Auftragsvolumen

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Art. 7 Abs. 3 Bst. c und f ÖBV:
Aufgrund der Besonderheit des Bauwerks und Kulturobjekts sowie der Komplexität der sich stellenden Fragen ist es unerlässlich, das Mandat der Münsterbauleitung weiterhin dem gleichen Team zu vergeben, welches über die erforderlichen hochspezialisierten Kenntnisse verfügt und mit sämtlichen Herausforderungen vertraut ist.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.11.2018

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Verfügung über die freihändige Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.