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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1047769
16.11.2018|Projekt-ID 174741|Meldungsnummer 1047769|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 16.11.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universität Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Universität Bern, Department für Chemie und Biochemie,  zu Hdn. von Matthias Arenz, Freiestrasse 3,  3012  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  matthias.arenz@dcb.unibe.ch,  URL http://www.dcb.unibe.ch/

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung und Wartung eines ultrahochauflösenden Rasterelektronenmikroskops (UHR-REM)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  38511100 - Rasterelektronenmikroskope

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Gloor Instruments AG, Schaffhauserstrasse 121,  8302  Kloten,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 485'250.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21) erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Als solches gilt dasjenige, das die Zuschlagskriterien am besten erfüllt. Dies trifft auf das Angebot des Unternehmens Gloor Instruments AG, 8302 Kloten zu, da dieses die höchste Prozentzahl erreicht hat.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 08.08.2018
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1032681

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.11.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen die zugestellte Verfügung kann innerhalb von zehn Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.