Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.11.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Division Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG Immobilien Bewirtschaftung,
zu Hdn. von
Jürg Amstutz, Riggenbachstrasse 8,
4601
Olten,
Schweiz,
E-Mail:
juerg.ja.amstutz@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Neubau Parkhaus Stein-Säckingen
SBB P+R
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau, | | 45213000 - Bauarbeiten für kommerzielle Gebäude, Lagerhallen und Industriegebäude, Bauten in Verbindung mit dem Transportwesen, | | 45213312 - Bau von Parkhäusern, | | 45213310 - Bauarbeiten für Gebäude in Verbindung mit dem Güterverkehr |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Birchmeier Bau AG, Gewerbestrasse 21,
5312
Döttingen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 3'652'182.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das wirtschaftlich beste Angebot, unter Berücksichtigung der Kriterien 70% Preis und 30% Qualität, erhält den Zuschlag.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 14.06.2018
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1024459
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.11.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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