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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1048443
21.11.2018|Projekt-ID 172326|Meldungsnummer 1048443|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 21.11.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG Immobilien
Bewirtschaftung,  zu Hdn. von Jürg Amstutz, Riggenbachstrasse 8,  4601  Olten,  Schweiz,  E-Mail:  juerg.ja.amstutz@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Parkhaus Stein-Säckingen SBB P+R

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau,
45213000 - Bauarbeiten für kommerzielle Gebäude, Lagerhallen und Industriegebäude, Bauten in Verbindung mit dem Transportwesen,
45213312 - Bau von Parkhäusern,
45213310 - Bauarbeiten für Gebäude in Verbindung mit dem Güterverkehr

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Birchmeier Bau AG, Gewerbestrasse 21,  5312  Döttingen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 3'652'182.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das wirtschaftlich beste Angebot, unter Berücksichtigung der Kriterien 70% Preis und 30% Qualität, erhält den Zuschlag.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 14.06.2018
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1024459

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 21.11.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.