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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1048585
27.11.2018|Projekt-ID 179484|Meldungsnummer 1048585|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 27.11.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 463 14 27,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

F18282 - Breitbandanschlüsse ohne Vorgabe einer Access Technologie

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [5] Fernmeldewesen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  64200000 - Fernmeldedienste

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Sunrise Communications AG, Binzmühlestrasse 130,  8050  Zürich,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 19'579'281.60  bis  27'689'110.00 
Bemerkung: Optional

Name: Green.ch AG, Industriestrasse 33,  5242  Lupfig,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 19'579'281.60  bis  27'689'110.00 
Bemerkung: Optional

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Artikel 13, Absatz 1, lit a VöB

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 26.11.2018

4.4 Sonstige Angaben

Freihändige Vergabe infolge Abbruch von (17102) 609 Breitbandanschlüsse und Folgeprodukte (Projekt-ID 172598).

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.