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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1048605
26.11.2018|Projekt-ID 179487|Meldungsnummer 1048605|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 26.11.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-OP-FSE-SE-EEL,  zu Hdn. von Thomas Müller, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 449 03 62,  E-Mail:  thomas.mueller7@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Modernisierung GTW Türportal

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Gebr. Bode GmbH, Ochshäuserstrasse 14,  D-34123  Kassel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  EUR 997'137.40 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Unter Berücksichtigungder vorliegenden Voraussetzungen, dass die Rechte des geistigen Eigentums beim zu berücksichtigenden Anbieter liegen und keine angemessene Alternative vorhanden ist, ist eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB gegeben.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 23.11.2018

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.