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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1049047
30.11.2018|Projekt-ID 176061|Meldungsnummer 1049047|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AR  30.11.2018
Publikationsdatum Simap: 30.11.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden
Beschaffungsstelle/Organisator: Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden,  zu Hdn. von Andreas Fehr, Krombach 3,  9100  Herisau,  Schweiz,  E-Mail:  andreas.fehr@svar.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ausschreibung der Krankentaggeldversicherung per 01.01.2019

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [6] Finanzielle Dienstleistungen (a) Versicherungsleistungen (b) Bankenleistungen und Wertpapiergeschäfte

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  66000000 - Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: SWICA Gesundheitsorganisation, Römerstrasse 38,  8400  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'323'540.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 14.09.2018
Meldungsnummer 1037325

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.11.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen nach der Eröffnung schriftliche Beschwerde beim Einzelrichter des Obergerichtes von Appenzell Ausserrhoden, Fünfeckpalast, Postfach 162, 9043 Trogen, eingereicht werden.Die Regeln über den Fristenstillstand finden keine Anwendung (Artikel 4, Absatz 4, Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen). Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen. Die Verfügung ist beizulegen.