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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1049187
03.12.2018|Projekt-ID 179605|Meldungsnummer 1049187|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.12.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Insel Gruppe AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Inselspital, Projektmanagement Infrastruktur,  zu Hdn. von Herr Reto Vital, Personalhaus 6,  3010  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 31 632 60 67,  E-Mail:  reto.vital@insel.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Güter (Medizinalgas-Entnahmestellen und Bereichskontrolleinheiten)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Gebr. Gloor AG, Kirchbergstrasse 111,  3400  Burgdorf,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 730'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Inselspital rüstet aktuell das Areal mit DIN Medizinalgas-Entnahmestellen und Bereichskontrollheiten der Firma Gloor, Burgdorf, aus. Dieser Entscheid wurde am 14.Mai 2018 auf Simap publizert. Ein einheitlicher Gerätepark ist insbesondere in medizinischen Versorgungseinheiten sinnvoll. Dies v.a. aus Gründen der Ersatzteilbewirtschaftung, Instandhaltung und Rezertifizierung. Deshalb soll nun auch der Neubau Baubereich 12 mit den gleichen Komponenten ausgerüstet werden.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.11.2018

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Rathausgasse 1, Postfach, 3000 Bern 8, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.