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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1049587
27.11.2018|Projekt-ID 179732|Meldungsnummer 1049587|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 27.11.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse VBS
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse VBS
Kompetenzbereich Einkauf und Kooperation
CC WTO,  zu Hdn. von armasuisse VBS CC WTO, Rodtmattstrasse 110,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  wto@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Transporte / Winterbetrieb Niesenbahn 2019 - 2027

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [2] Landverkehr einschließlich Geldtransport und Kurierdienste ohne Postverkehr

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  60000000 - Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Niesenbahn AG,  3711  Mühlenen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 4'500'000.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Kostendach bis Konzessionsende 2027

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: VöB Art. 13, Abs. 1, lit. c
Aufrechterhaltung und Unterhalt des Bahnbetriebs während der Wintermonate ab 01.01.2019 bis Konzessionsende am 31.12.2027
Einziger Zugang zur militärischen Anlage Niesen Kulm. Keine Alternativen da Landung mit Helikopter im Winter unmöglich.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 23.11.2018

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.