Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 06.12.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Infrastruktur Einkauf Energie
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB Infrastruktur Einkauf Energie,
zu Hdn. von
I-ESP-EI-SEF-EN, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf.energie@sbb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 07.01.2019
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 21.01.2019
1.5 Datum der Offertöffnung:- 24.01.2019
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Werkvertrag
2.2 Projekttitel der Beschaffung- UW Bassecourt und UW Delémont:
Beschaffung 2-polige 132kV/16,7 Hz gasisolierte Innenraum SF6 Schaltanlagen
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31214000 - Schaltanlagen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Für die neuen Unterwerke Bassecourt und Delémont beabsichtigt die SBB die Beschaffung von zwei 2-poligen 132kV/16,7 Hz gasisolierten Innenraum SF6 Schaltanlagen. Die Schaltanlage Bassecourt umfasst 3 Felder, jene von Delémont 3 Felder. Die Abnahme der Anlage Bassecourt ist auf den Juli 2020, jene von Delémont auf den Juni 2022 geplant. Die Abnahme setzt die vorgängig erfolgreich durchgeführte Funktions- und Hochspannungsprüfung voraus.
Die Beschaffung beinhaltet insbesondere die Herstellung, Lieferung, Montage, Prüfung, Inbetriebsetzung, Personalschulung und vollständige Dokumentation.
2.7 Ort der Lieferung- Bassecourt und Delémont
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 31.05.2019
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Varianten sind zugelassen. Das von der SBB AG geforderte Grundangebot muss in jedem Fall eingereicht werden.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- gemäss Ausschreibungsbedingungen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- gemäss Ausschreibungsbedingungen
3.4 Einzubeziehende Kosten- gemäss Ausschreibungsbedingungen
3.5 Bietergemeinschaft- nicht zugelassen
3.6 Subunternehmer- zugelassen
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
A)Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung B)Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit C)Hinreichendes Qualitätsmanagement D)Hinreichendes Umweltmanagement E)Ausreichende personelle und technische Kapazität F)Hinreichende Service- und Supportorganisation
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
A)2 Referenzen der letzten 5 Jahre zu vergleichbaren und in Betrieb genommenen Objekten. Dabei muss mindestens eine Referenz im 16.7Hz Bereich sein. B)Bestätigung der Garantin, dass im Fall der Beauftragung die geforderte Sicherheitsleistung beigebracht werden kann. C)Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements ISO 9001 oder vergleichbar. D)Nachweis eines unternehmensbezogenen Umweltmanagements ISO 14001 oder vergleichbar (z.B. Unternehmenspolitik und Umweltpolitik; Beweise dafür wie Umweltaspekte in der Produktentwicklung berücksichtigt werden; Bericht eines internen Umweltaudits; oder Check/Überprüfungen usw.). E)Nachweis über ausreichende personelle Kapazität mit entsprechender Ausbildung und ausreichende technische Kapazität für die termingerechte Realisierung des Vorhabens. Beschreibung der Personalkapazität inkl. Ausbildung, der technischen Ressourcen, Fertigungskapazitäten und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages. F)Nachweis, dass eine genügende Service- und Supportleistung gewährleistet ist. Service- und Supportorganisation muss aufgezeigt werden (Interventionszeiten, Servicestellung, Personal usw.).
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG für die Beschaffung von Bahnstromversorgungsanlagen (AGB-B) vom
Dezember 2017
4.3 Begehungen- bleiben vorbehalten
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.6 Sonstige Angaben- Angebote und weitere Vertragsbestandteile müssen in der in Ziffer 2.4 der Ausschreibungsbedingungen genannten
Vertragssprache eingereicht werden. Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.1 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutscher Sprache verfügbar.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St.Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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