Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1049675
28.11.2018|Projekt-ID 179753|Meldungsnummer 1049675|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 28.11.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadtspital Waid Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadtspital Waid Zürich, Institut für Radiologie und Nuklearmedizin,  zu Hdn. von Dr. Tarzis Jung, Tièchestrasse 99,  8037  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  Tarzis.Jung@waid.zuerich.ch,  URL www.waidspital.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatzbeschaffung des Thorax-/Skelett-Röntgens im Ambulatorium

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33111000 - Röntgengeräte

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Siemens Healthcare AG, Freilagerstrasse 40,  8047  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 269'250.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Freihändige Vergabe gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. d der Submissionsverordnung

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 21.11.2018

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Beschluss der Spitalleitung des Stadtspitals Waid.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht
des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die
Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene
Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.