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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1049789
28.11.2018|Projekt-ID 179799|Meldungsnummer 1049789|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 28.11.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Verkehrsbetriebe Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Verkehrsbetriebe Zürich
Beschaffung und Einkauf,  zu Hdn. von Hans-Ueli Elsener, Luggwegstrasse 65,  8048  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 411 43 20,  E-Mail:  hans-ueli.elsener@vbz.ch,  URL www.vbz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Support und Wartung der Weichensteuerungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: C + S AG, Moosmatt 8,  8905  Arni,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'374'794.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Vergabe soll in Anwendung von § 10 Abs.1 lit. c und f Submissionsverordnung (SubmV, LS 720.11) an die bisherige Lieferantin C + S AG erfolgen. Einzig diese verfügt über die
Typen- und Sicherheitszulassung des Bundesamts für Verkehr sowie die Urheberrechte an sämtlichen gelieferten Baugruppen der Weichensteuerungen. Aufgrund der technischen Besonderheit und des Schutzes des geistigen Eigentums kommt nur die C + S AG als Anbieterin infrage.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.11.2018

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des
Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, CH-8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die
Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die
angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.