Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 29.11.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich, Abteilung Immobilien,
zu Hdn. von
Magdalena Wengert, Kreuzplatz 5, KPL,
8092
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 63 82 31,
Fax:
+41 44 632 14 47,
E-Mail:
mwengert@ethz.ch,
URL
www.immobilien.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Gebäudeautomation A2+A3+C Anlagen- und Raumautomation
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45315700 - Installation von Schaltanlagen |
Baukostenplannummer (BKP): | 337 - Gebäudeautomations-Installationen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Viscom Engineering AG, Alte Obfelderstrasse 57,
8910
Affoltern am Albis,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 796'703.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Ausschlaggebend für den Zuschlag an die Firma Rebsamen Technocasa AG war die beste Bewertung in dem Zuschlagskriterium "Preis". Insgesamt stellt es das wirtschaftlich günstigste Angebot dar.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 21.09.2018
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1039439
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.11.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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