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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1050383
30.11.2018|Projekt-ID 174488|Meldungsnummer 1050383|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 30.11.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BBL
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL),  zu Hdn. von Projektmanagement Inland II, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(b1212-24) Neubau eines Verwaltungsgebäudes (VWG) auf dem bestehenden Campus UVEK an der Pulverstrasse 11 in Ittigen, 1. Etappe

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 287 - Baureinigung
Normpositionen-Katalog (NPK): 682 - Baureinigung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: BKP 287 Baureinigung
Name: Honegger AG, Bläuackerstrasse 1,  3098  Köniz,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 119'372.95 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.08.2018
im Publikationsorgan: Simap: www.simap.ch
Meldungsnummer 1031685

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.11.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.4 Sonstige Angaben

Projekt:(b1212-24) Neubau Verwaltungsgebäude, Pulverstrasse 11 Ittigen - 1. Etappe

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.