Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 04.12.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK)
Beschaffungsstelle/Organisator: pom+Consulting AG,
zu Hdn. von
Stefan Schneider, Pfingstweidstrasse 96,
8031
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
stefan.schneider@pom.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- ZHdK Ausschreibung Malerleistungen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45442100 - Anstricharbeiten, | | 45442000 - Auftrag von Schutzanstrichen, | | 45442110 - Anstricharbeiten in Gebäuden |
Baukostenplannummer (BKP): | 2821 - Tapeziererarbeiten,
| | 2851 - Innere Malerarbeiten,
| | 271 - Gipserarbeiten,
| | 2271 - Aeussere Malerarbeiten |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 675 - Maler-, Tapezierer- und Holzbeizarbeiten innen,
| | 676 - Malerarbeiten aussen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Klaus Baumberger AG, Rickenstrasse 20,
8050
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1.00 ohne MWSt. Bemerkung: Es wurden Ansätze für versch. Leistungen abgefragt, welche zusammen als Kriterium "Preis" gewertet wurden. Der angezeigte Betrag entspricht nicht des Angebotspreises.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 01.10.2018
Meldungsnummer
1040451
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.12.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 13
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdefrist ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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