Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
10.01.2019 Publikationsdatum Simap: 10.01.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt Basel-Landschaft
Geschäftsbereich Kantonsstrassen / Kreis 2
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,
4410
Liestal,
Schweiz,
E-Mail:
zbs@bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Arisdorf - Erneuerung Hauptstrasse, Abschnitt Zentrum
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten, | | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, | | 45231300 - Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen, | | 45222000 - Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen, | | 45231000 - Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Walo Bertschinger AG, Bächliackerstrasse 10,
4402
Frenkendorf,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'274'267.55 mit MWSt.8%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 08.12.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
943967
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.12.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 7
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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