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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1051393
10.01.2019|Projekt-ID 148628|Meldungsnummer 1051393|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  10.01.2019
Publikationsdatum Simap: 10.01.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt Basel-Landschaft Geschäftsbereich Kantonsstrassen / Kreis 2
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft
Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,  4410  Liestal,  Schweiz,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Arisdorf - Erneuerung Hauptstrasse, Abschnitt Zentrum

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten,
45231300 - Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen,
45222000 - Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen,
45231000 - Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Walo Bertschinger AG, Bächliackerstrasse 10,  4402  Frenkendorf,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'274'267.55 mit MWSt.8%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 08.12.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 943967

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 18.12.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.