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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1052579
02.01.2019|Projekt-ID 180525|Meldungsnummer 1052579|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 02.01.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N02, 080126, EP SCHÄNZ, EP Schänzli / Phasen: Unterlagen für die Ausführung (51) und Realisierung (52)

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: INGE EP Schänzli
Name: c/o Rapp Infra AG, Hochstrasse 100,  4018  Basel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'006'433.20 ohne MWSt.
Bemerkung: "INGE EP Schänzli" best. aus: Rapp Infra AG, Basel / Gruner AG, Basel / dsp Ingenieure & Planer AG, Greifensee / Bänziger Partner AG, Baden

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gemäss Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 12.12.2018

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.