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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1053003
07.01.2019|Projekt-ID 175445|Meldungsnummer 1053003|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 07.01.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: VBG Verkehrsbetriebe Glattal AG
Beschaffungsstelle/Organisator: VBG Verkehrsbetriebe Glattal AG,  zu Hdn. von Urs Feuz, Sägereistrasse 24,  8152  Glattbrugg,  Schweiz,  Telefon:  044 809 56 00,  E-Mail:  urs.feuz@vbg.ch,  URL www.vbg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Erhaltungsarbeiten Grünflächen und Grünelemente

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  77310000 - Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen,
77340000 - Baum- und Heckenschnitt

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: GGZ Gartenbau-Genossenschaft Zürich, Im Holzerhurd 56,  8046  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 423'703.75 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 06.09.2018
Meldungsnummer 1035193

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.12.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.4 Sonstige Angaben

Die Mitteilung über den Zuschlag wurde den Anbietern bereits am 17.12.2018 eröffnet. Hinsichtlich des Beginns der Rechtsmittelfrist für die Einreichung einer Beschwerde (Rechtsmittelbelehrung) wurde auf die vorliegende Publikation verwiesen (nachfolgend Ziff. 4.5).

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.