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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1053047
11.01.2019|Projekt-ID 171298|Meldungsnummer 1053047|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 11.01.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Personenverkehr, P-OP-FSE-SE-EME,  zu Hdn. von Frau Patrizia König, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  0041 79 567 47 23,  E-Mail:  Ausschreibung_Bodenplatten_IC2020@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

FUSSBODENPLATTEN IC2020

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: COLWAY FERROVIARIA, S.L., Botanica 149,  08908  L'HOSPITALET DE LLOBREGAT,  Spanien
Preis (Gesamtpreis):  Ohne Angabe gemäss Art. 23 Abs. 3 Lit. b BöB

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot erzielte die beste Bewertung beim Kriterium "KOMMERZIELL" und stellt insgesamt das wirtschaftlich günstigste Angebot dar.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 07.06.2018
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1021127

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.01.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.