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21.12.2018|Projekt-ID 180715|Meldungsnummer 1053295|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 21.12.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-OP-FSE-PTF-OPE,  zu Hdn. von Urs Wullschleger, Industriestrasse 153,  4600  Olten,  Schweiz,  Telefon:  +41 51 229 60 67,  E-Mail:  urs.wullschleger@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-OP-FSE-PTF-OPE,  zu Hdn. von Urs Wullschleger, Industriestrasse 153,  4600  Olten,  Schweiz,  Telefon:  +41 51 229 60 67,  E-Mail:  urs.wullschleger@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

29.01.2019
Bemerkungen: FRAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG:
Fragen zu dieser Ausschreibung können versehen mit dem Vermerk ,Schienenbrecher Hägendorf, bis 29.01.2019 per E-Mail an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 gerichtet werden.
Fragen, die nach diesem Termin eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern gleichzeitig anonymisiert schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt."

Details wegen Fragen an der Begehung siehe Ziffer 4.5 der Publikation

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 28.02.2019 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.
Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verspätete Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

04.03.2019, Ort:  Siehe Ziffer 1.2, Bemerkungen:  Nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Werkvertrag

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Schienenbrecher Hägendorf

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34946110 - Eisenbahnschienen,
45234113 - Rückbau von Gleisen,
14630000 - Schlacken, Metallschlacken, Eisenabfälle und Eisenschrott,
42634000 - Schmiedemaschinen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Ausgangslage
Im SBB Bahntechnik Center Hägendorf werden jährlich rund 9'000 Tonnen Lang-Schrottschienen in 18m lange Schienenstücke gesägt.

Ziel der Beschaffung
Anstelle gesägter 18 Meter Schienenstücke soll ein Schienenbrecher die Schrottschienen in beliebig lange Schienenstücke brechen um die die aktuellen Bedürfnisse der SBB, insbesondere Logistik, zu befriedigen.

Die SBB erwartet ein Hauptangebot für folgende Positionen:
1. Rollenbahn, neu aufzubauen.
2. Ablasch-Station
3. Schienenbrechanlage mit Zufuhr Kettenförderer 23 m inklusive Steuerung der ganzen Anlage (Programmiersoftware) sowie Schulung der Anwender und Programmierschulung
3a. Container für Steuerung
4. Maschinen Einhausung (Lärm)
5. Förderband zum Abtransport der Schrottstücke Schwenk und Teleskopierbar

Die SBB kann alle Positionen an einen Anbieter oder einzelne Positionen an verschiede Anbieter vergeben.

2.7 Ort der Lieferung

SBB Bahntechnik Center Hägendorf

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.04.2019, Ende: 31.12.2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Varianten werden nur gemäss Ziffer 2.6 der Publikation und Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen zugelassen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Ja

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.04.2019 und Ende 31.12.2019
Bemerkungen: Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss 3.7 der Ausschreibungspublikation.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Weitere Bedingungen gemäss Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen (kommerzielle Unterlagen).

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung gilt alle Leistungen gemäss Ausschreibungspublikation und Ausschreibungsunterlagen ab, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.

Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere Dokumentationskosten, Spesen, alle Aufwendung zum Nachweis der vertraglich festgelegten bzw. zu erwartender Qualität der Lieferungen, Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Abladekosten, sowie sämtliche öffentliche Abgaben (Zoll, MWST, usw.).

Nicht erwähnte für die vertragliche Erfüllung notwendige übliche Kosten sind ebenfalls in der Vergütung enthalten.

Die MWST ist separat auszuweisen.

Weitere Details siehe Vertragsentwurf der SBB (Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen).

3.5 Bietergemeinschaft

Nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen.

REGELUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER:
Es gelten in jedem Fall die Regelungen nachstehend sowie folgende Bedingungen:

- Der Generalunternehmer kann mehrere Subunternehmer vorschlagen.

- Subsubunternehmer sind nicht zugelassen.

- Werden einzelne Leistungen von Subunternehmer erbracht wird die Eignung des Anbieters für diese Leistungen aufgrund der Eignung des jeweiligen Subunternehmers geprüft.

- Die Eignungsnachweise des Anbieters und der Subunternehmer müssen mit dem Angebot des Generalunternehmers eingereicht werden.

- Der Anbieter muss im Zeitpunkt der Angebotsabgabe soweit möglich verbindliche Subunternehmerangebote erhalten haben. Aus diesen muss sich in jedem Fall ergeben, dass der Generalunternehmer spätestens zum Zeitpunkt der Offerteingabe seines Angebotes zu diesem Zeitpunkt über die Mittel und Infrastruktur des Subunternehmers verfügt und der Subunternehmer geeignet ist.

- Der fehlende Nachweis darüber, dass der Generalunternehmer über die Mittel und Infrastruktur der Subunternehmer verfügt (um damit die eigene Eignung substituieren zu können) bzw. dass der Subunternehmer geeignet ist, führt zum Ausschluss des Angebots des Generalunternehmers.

- Die SBB behält sich das Recht vor, vom Anbieter vorgeschlagene Unternehmer auszuschliessen.

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 28.02.2019
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: keine.

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 21.12.2018  bis  28.02.2019
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: BEZUG DER UNTERLAGEN
Die Anbieter müssen sich zusätzlich zwingend in www.simap.ch registrieren, um ab 21.12.2018 bis 28.02.2018 die Unterlagen runterzuladen.

SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN:
Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache verfügbar. Allfällige Übersetzungen sind rechtlich unverbindlich

FORM UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die Ausschreibungsunterlagen werden in elektronischer Form im SIMAP-Online (www.simap.ch) zur Verfügung gestellt.

ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk: Schienenbrecher Hägendorf und „NICHT ÖFFNEN“ in einfacher Ausfertigung (Papierform und auf einem Datenträger) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy).

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

AGB SBB für die Beschaffung von technischen Systemen, Maschinen und Apparaten (AGB-T)

MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 29 Abs. 3 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.

4.3 Begehungen

Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.

4.6 Sonstige Angaben

BEGEHUNG (INFOVERANSTALTUNG):
Eine Begehung / Infoveranstaltung findet KW 03/2019 statt. Treffpunkt beim Bahntechnik Center Hägendorf nach Vereinbarung . Wegen der Komplexität des Beschaffungsvorhabens ist die Teilnahme an der Begehung/Infoveranstaltung obligatorisch.

Die Begehung wird in deutscher Sprache durchgeführt. Es sind maximal 2 Teilnehmer pro Anbieter zur Begehung zugelassen. Angebote von Anbietern, die nicht an der Begehung teilgenommen haben, werden ohne Weiteres vom Verfahren ausgeschlossen. Voranmeldung bis am 11.01.2019 16:00 h per E-Mail an urs.wullschleger@sbb.ch. Fragen an der Infoveranstaltung und Begehung werden erlaubt. Die Antworten werden protokolliert und schriftlich bis am 08.02.2019 allen potentiellen Anbietern mitgeteilt."

ANMELDUNG OFFERTABGABE
Die Anbieter sind gebeten, bis 2 Wochen vor dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum, eine allfällige Offertabgabe bei der unter Ziffer 1.1 erwähnten Kontaktperson anzumelden.

VORBEHALTE:
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.

ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Keine, es handelt sich um eine Beschaffung nach 3. Kapitel VöB