Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 19.12.2018
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Departement Technische Betriebe, Stadtwerk Winterthur
Wärme und Entsorgung / Kläranlage Hard
Beschaffungsstelle/Organisator: Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur Wärme und Entsorgung / Kläranlage Hard,
zu Hdn. von
Günther Rauchegger, ARA,
8403
Winterthur,
Schweiz,
E-Mail:
guenther.rauchegger@win.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Betonsanierung Faulturm 2 / Schlammbehandlung
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, | | 45300000 - Bauinstallationsarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 2110 - Baustelleneinrichtung,
| | 2117 - Instandsetzungsarbeiten,
| | 2115 - Beton- und Stahlbetonarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ERNE AG Bauunternehmung, Bernerstrasse Nord 202,
8064
Zürich,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 723'307.00
bis 1'265'340.00
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Auftrag geht an den Anbieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl (beste Erfüllung aller Zuschlagskriterien)
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 27.07.2018
Meldungsnummer
1031657
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.12.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 10
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer solchen Beschwerde unmittelbar zu informieren.
|