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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1053567
19.12.2018|Projekt-ID 174460|Meldungsnummer 1053567|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 19.12.2018

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Departement Technische Betriebe, Stadtwerk Winterthur Wärme und Entsorgung / Kläranlage Hard
Beschaffungsstelle/Organisator: Departement Technische Betriebe
Stadtwerk Winterthur
Wärme und Entsorgung / Kläranlage Hard,  zu Hdn. von Günther Rauchegger, ARA,  8403  Winterthur,  Schweiz,  E-Mail:  guenther.rauchegger@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Betonsanierung Faulturm 2 / Schlammbehandlung

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten,
45300000 - Bauinstallationsarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 2110 - Baustelleneinrichtung,
2117 - Instandsetzungsarbeiten,
2115 - Beton- und Stahlbetonarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ERNE AG Bauunternehmung, Bernerstrasse Nord 202,  8064  Zürich,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 723'307.00  bis  1'265'340.00 

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Auftrag geht an den Anbieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl (beste Erfüllung aller Zuschlagskriterien)

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 27.07.2018
Meldungsnummer 1031657

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.12.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 10

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer solchen Beschwerde unmittelbar zu informieren.