Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 03.01.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Volketswil
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Volketswil, Abt. Liegenschaften, Zentralstrasse 21,
8604
Volketswil,
Schweiz,
Telefon:
044 910 24 20,
E-Mail:
rene.geiger@volketswil.ch,
URL
www.volketswil.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Gemeinde Volketswil, Abt. Liegenschaften, Zentralstrasse 21,
8604
Volketswil,
Schweiz,
Telefon:
044 910 24 20,
E-Mail:
rene.geiger@volketswil.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 21.01.2019
- Bemerkungen: Gemäss Kapitel 2.4, Besondere Bedingungen
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 01.02.2019 Uhrzeit: 12:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel)
1.5 Datum der Offertöffnung:- 04.02.2019, Uhrzeit:
10:00, Bemerkungen:
Zeit der Offertöffung kann variieren.
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Altlastensanierung Schiessanlagen Dürrenbach (25m/50m) und Talmatt (300m), Volketswil
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Kugelfänge der Schiessanlage Dürrenbach (25m, 50m) und der Kugelfang der Schiessanlage Talmatt (300 m) in Volketswil sind aufgrund der hohen Bleibelastungen als sanierungsbedürftig im Kataster der belasteten Standorte eingetragen. Alle Schiessanlagen sind zurzeit noch in Betrieb und sollen auch nach der Sanierung weiterbetrieben werden. Die Kugelfänge aller Anlagen sind bereits mit emissionsfreien Kugelfangsystemen ausgerüstet. Die emissionsfreien Kugelfangsysteme (Stahleinrichtungen) bleiben während den Sanierungsarbeiten bestehen und können die Bewegungsfreiheit der Baumaschinen entsprechend einschränken. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die entsprechenden Rückbau- und Tiefbauarbeiten für die Erschliessung, die Sanierung und die Rekultivierung der drei Kugelfänge.
2.7 Ort der Ausführung- Volketswil
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 12 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Der Kugelfang der 300 m Anlage weist aktuell keinen dringlichen Sanierungsbedarf auf und muss deshalb nicht umgehend saniert werden. Die Gemeinde Volketswil prüft für diesen Kugelfang derzeit die beiden folgenden Optionen:
Option 1: Gleichzeitige Sanierung anschliessend an die Kurzdistanzanlage im Herbst 2019. Option 2: Sanierung zu einem späteren Zeitpunkt. Die vorliegende Ausschreibung bzw. die darauf eingehenden Angebote bilden eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die gleichzeitige oder gestaffelte Ausführung der Altlastensanierungen.
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 90%
Referenzen
Gewichtung 10%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Gemäss Kapitel 2.7 Besondere Bedingungen
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Vorbehältlich der rechtskräftig vorliegenden Bau- und Rodungsbewilligung sieht der allgemeine Terminplan wie folgt aus:
Frühester Baubeginn 25m/50 m Kugelfang: ab 23. September 2019 Frühester Baubeginn 300 m Kugelfang: ab 23. September 2019 Bei gleichzeitiger Sanierung aller Schiessanlagen wird die Kurzdistanzanlage vor der 300 m Schiessanlage saniert (Priorisierung).
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Keine
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
|