Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.01.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS Netz AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS Netz AG, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
manuela.fuerst@bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Fahrbahneindeckungssysteme
-
Los-Nr
2
- Kurze Beschreibung: Innen- und Aussenplatten für Bue "Klasse Typ 3, Typ 4 und Typ 5"
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33682000 - Gummibodenplatten, | | 44114250 - Betonplatten, | | 44171000 - Platten (Bau) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: KRAIBURG STRAIL GmbH & Co, Göllstr. 8,
84529
Tittmoning,
Deutschland
Preis (Gesamtpreis):
CHF 378'024.00 ohne MWSt. Bemerkung: Der oben genannte Preis beinhaltet sowohl die Fahrbahneindeckungsplatten inkl. Material als auch sämtliche Optionen und voraussichtlichen Unterhaltskosten gemäss den Ausschreibungsunterlagen (Preisblatt).
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot des Zuschlagsempfängers überzeugte mit hoher Qualität und einem sehr guten Preis.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 04.09.2018
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1036227
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 24.12.2018
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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