Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 04.02.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Mitte, N14, AS GISIKON, Bauauftrag, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Mitte, N14, AS GISIKON, Bauauftrag, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 04.03.2019
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 11.03.2019 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 04.03.2019 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 26.03.2019 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg: A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 02.04.2019, Ort:
Bundesamt für Strassen ASTRA in 4800 Zofingen, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich mittels einem anonymisierten Öffnungsprotokoll die unbereinigte Angebotssumme (exkl. MWSt.) der eingegangenen Angebote mitgeteilt.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- N14, Anschluss Gisikon, Umgestaltung und Erneuerung / Baumeisterarbeiten
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 080397
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Instandsetzung des 1973 in Betrieb genommenen Autobahnanschlusses Gisikon – Root an der N14. Verstärkungs- und Instandsetzungsmassnahmen unter anderem an den Kunstbauten Überführung über die Autobahn, und Reussbrücke. Im Zuge der Erneuerungsmassnahmen werden die drei Knoten umgestaltet, die Spuraufteilung dazwischen verändert und der Langsamverkehr durchgängig geführt, dies Bedarf den Ersatz von Signalisation und Lichtsignalanlagen.
Hauptmengen: Belag: 10'500 t davon auf Kunstbauten 750 t Beton: 660 m3 davon für Betonplatte Bushaltestelle 20 m3 davon für Überbeton auf Brückenplatten 280 m3 Dammverbreiterung 600 m3 Bewehrung 210 t GFK-Lamellen 1'250 m Signalportale inkl. Fundamente 22 Stk. Rohrblockanlage inkl. Schächte 2'500 m Instandsetzung Entwässerungsleitungen 1'400 m HDW-Abtrag auf Brücken 3'000 m2 Fahrbahnübergänge: 4Stk. à insgesamt 90 m Ersatz Lager für Brücken: 9 Stk. Randabschlüsse 4'500 m Zäune 1'000 m Fahrzeugrückhaltesysteme, inkl. Brücken 1'600 m
2.7 Ort der Ausführung- Nationalstrasse N14, Anschluss Gisikon
Kanton Luzern, Gemeinden Inwil, Gisikon, Root
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 31 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, Projektfortschritt und allfälligen Projektänderungen.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: PREIS;
Gewichtung 50% - Bereinigte Angebotssumme
ZK2: BAUPROGRAMM;
Gewichtung 15% unterteilt in:
- Plausibilität der vorgesehenen Arbeitsleistungen, Zweckmässigkeit der vorgesehenen personellen Mittel
- Kritischer Weg über gesamte Dauer und Reserven (z.B. für witterungsbedingte Verzögerungen)
- Beurteilung der vom Bauherrn gesetzten Meilensteine
ZK3: QUALITÄT, PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS MIT DEN BAUABLÄUFEN;
Gewichtung 15% unterteilt in:
- Plausibilität des Bauprogrammes, Zweckmässigkeit der vorgesehenen Bauabläufe
- Zweckmässigkeit der Bauverfahren
- Organisation der Baustelle (und der ARGE), (Organisation der Schichten, Führung, Schnittstellen, Stellvertretungen)
ZK4: INHALT / QUALITÄT DER EINGEREICHTEN UNTERLAGEN;
Gewichtung 20% unterteilt in:
ZK 4.1; Gewichtung 10 %
- Auftragsanalyse, Technischer Bericht (Konzepte, Einrichtung, Logistik)
- Risikoanalyse (Hauptrisiken und Massnahmen)
ZK 4.2; Gewichtung 10%
Erfahrung, Fach- und Führungskompetenz folgender Schlüsselpersonen:
- Bauführer
- Polier Brückenverstärkung, -instandsetzung unter Verkehr
- Polier Strassenbau unter Verkehr
Die Nachweise der Schlüsselpersonen sind im Formular "Unternehmerangaben" (Register 5) zu erbringen. Auf eine andere Form der Nachweise wird nicht eingegangen.
PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0.
Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angaben
1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote werden ausgeschlossen.
Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig.
Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 12.08.2019 und Ende 15.10.2021
- Bemerkungen: Fristen und Termine gemäss Ausschreibungsunterlagen.
TERMINE ZUM VERGABEVERFAHREN Publikation 04.02.2019 Bezug der Angebotsunterlagen ab 04.02.2019 Begehung keine Schriftliche Einreichung von Fragen an den Auftraggeber 04.03.2019 Beantwortung der Fragen 11.03.2019 Eingabe des Angebotes 26.03.2019 Allfällige Verhandlungen keine Voraussichtlicher Vergabetermin 16.05.2019 Voraussichtlicher Arbeitsbeginn des Beauftragten 01.07.2019
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde.
3.3 Zahlungsbedingungen- CHF; 30 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA bzw. der örtlichen Bauleitung.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten. Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „keine“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden. Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein. Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen.
Subunternehmer können zu max. 50 % beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
BEDINGUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER UND LIEFERANTEN Die Unternehmung kann sich die Teile der Ausführung der Lieferung und Arbeiten bei Subunternehmern und Lieferanten beschaffen. Dazu umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Register Nr. 5 «Unternehmerangaben».
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
E1: technische Leistungsfähigkeit E2: wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit E3: Erfahrung Schlüsselpersonen E4: organisatorische Leistungsfähigkeit (Verfügbarkeit) E5: Leistungsanteil Unterakkordant
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
EIGNUNGSKRITERIUM 1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Mindestens je 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich: - Trasseebau/ -instandsetzung unter Verkehr - Verstärkung/ Instandsetzung von Kunstbauten unter Verkehr
EIGNUNGSKRITERIUM 2 WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Jahresumsatz des Anbieters > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.
EIGNUNGSKRITERIUM 3 ERFAHRUNG SCHLÜSSELPERSONEN Je 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich: - Bauführer - Polier Brückenverstärkung, -instandsetzung unter Verkehr - Polier Strassenbau unter Verkehr
EIGNUNGSKRITERIUM 4 ORGANISATORISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen auf der Baustelle, resp. im Baustellenbüro während der gesamten Realisierungszeit.
EIGNUNGSKRITERIUM 5 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT Nachweis, dass maximal 50% der Leistung über Subunternehmen erbracht werden.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 04.02.2019
bis
26.03.2019 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: keine
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Begehungen- Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.6 Sonstige Angaben- 1. Begehung findet keine statt.
2. Der Zeitpunkt des Beginns der Hauptarbeiten wurde nach dem heutigen Kenntnisstand festgelegt. Die Finanzierung dieser Arbeiten zum geplanten Zeitpunkt ist gegenwärtig allerdings noch nicht gesichert. Der definitive Entscheid, wann diese Arbeiten beginnen können, wird nach Genehmigung des Voranschlags durch das Parlament im Dezember 2018 und nach einem Abgleich der im Jahr 2019 verfügbaren Mittel mit dem schweizweiten Bedarf für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen gefällt. 3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich. 5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt. 6. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben. 7. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument „Deckblatt Angebot für Bauaufträge“ (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Appels d'offres (résumé)
1. Pouvoir adjudicateur1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur - Service demandeur/Entité adjudicatrice: Office fédéral des routes OFROU
Succursale de Zofingue
Service organisateur/Entité organisatrice: Office fédéral des routes OFROU
Succursale de Zofingue, à l'attention de gestion des projets centre, N14,080397, AS GISIKON,
Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Suisse,
Téléphone:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Obtention du dossier d´appel d´offres-
sous
www.simap.ch
2. Objet du marché2.1 Titre du projet du marché- N14, 080397, AS GISIKON, jonction de Gisikon, transformation et réfection
2.2 Description détaillée du projet- Remise en état de la jonction autoroutière Gisikon-Root mise en service en 1973 sur la N14. Mesures de consolidation et de remise en état, notamment sur le passage supérieur des ouvrages au-dessus de l’autoroute et sur le pont de la Reuss. Dans la foulée des mesures de réfection, les trois nœuds seront transformés, l’affection des voies entre les nœuds sera modifiée et la mobilité douce aménagée en continu, ce qui exige le remplacement de la signalisation et des installations de signaux lumineux.
Quantités principales: Revêtement :10'500t dont 750t sur les ouvrages Béton :660m3 dont 20m3 pour dalle en béton pour l’arrêt de bus dont 280m3 pour surbéton sur les dalles en béton Elargissement du remblai :600m3 Armature :210t Lamelles de plastique renforcées de fibres de verre :1'250m Portiques de signalisation, y c. fondations :22pièces Batterie de tubes, y c. chambres :2'500m Remise en état des conduites d’évacuation des eaux :1'400m Débris d’hydrodémolition sur les ponts :3'000m2 Joints de chaussée :4 pièces à 90m en tout Remplacement des appuis pour les ponts :9 pièces. Bordures :4'500m Clôtures :1'000m Systèmes de retenue des véhicules, y c. ponts :1'600m
2.3 Vocabulaire commun des marchés publicsCPV: | 45000000 - Travaux de construction |
2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres- Date: 26.03.2019 Heure: 23:59
Remarques: L’offre (dossier d’offre) doit être remise sous forme papier en 2 exemplaires et sous forme électronique (sur CD ou DVD) en un exemplaire.
Remise par voie postale:
Envoi par courrier A (date du cachet apposé par un bureau de poste suisse ou un bureau de poste étranger officiellement reconnu). Le soumissionnaire doit dans tous les cas pouvoir prouver que l’offre a été déposée dans les délais. Les offres soumises hors délai ne seront pas prises en considération. L’enveloppe doit comporter, en plus de la désignation du projet, l’indication "Ne pas ouvrir - dossier d’offre" bien en évidence.
Remise en mains propres:
En cas de remise en mains propres, l’offre doit être déposée à la loge de l’OFROU au plus tard à la date indiquée ci-dessus, pendant les heures d’ouverture (8h00 - 12h00 et 13h00 - 17h00, vendredi 16h30), contre remise d’un accusé de réception (adresse au point 1.2).
Remise à une représentation diplomatique ou consulaire suisse à l’étranger:
Les soumissionnaires étrangers peuvent déposer leur offre contre remise d’un accusé de réception à la représentation diplomatique ou consulaire suisse de leur pays, pendant les heures d’ouverture, au plus tard à la date mentionnée ci-dessus. Ils doivent alors envoyer l’accusé de réception à l’adjudicateur par courriel, au plus tard à la date indiquée.
Les offres reçues par fax ou par courriel ne seront pas prises en compte.
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