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04.02.2019|Projekt-ID 181274|Meldungsnummer 1055015|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 04.02.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von Projektmanagement Mitte, N14, AS GISIKON, Bauauftrag, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von Projektmanagement Mitte, N14, AS GISIKON, Bauauftrag, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

04.03.2019
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 11.03.2019 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 04.03.2019 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 26.03.2019 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

02.04.2019, Ort:  Bundesamt für Strassen ASTRA in 4800 Zofingen, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich mittels einem anonymisierten Öffnungsprotokoll die unbereinigte Angebotssumme (exkl. MWSt.) der eingegangenen Angebote mitgeteilt.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

N14, Anschluss Gisikon, Umgestaltung und Erneuerung / Baumeisterarbeiten

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

080397

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Instandsetzung des 1973 in Betrieb genommenen Autobahnanschlusses Gisikon – Root an der N14. Verstärkungs- und Instandsetzungsmassnahmen unter anderem an den Kunstbauten Überführung über die Autobahn, und Reussbrücke. Im Zuge der Erneuerungsmassnahmen werden die drei Knoten umgestaltet, die Spuraufteilung dazwischen verändert und der Langsamverkehr durchgängig geführt, dies Bedarf den Ersatz von Signalisation und Lichtsignalanlagen.
Hauptmengen:
Belag: 10'500 t
davon auf Kunstbauten 750 t
Beton: 660 m3
davon für Betonplatte Bushaltestelle 20 m3
davon für Überbeton auf Brückenplatten 280 m3
Dammverbreiterung 600 m3
Bewehrung 210 t
GFK-Lamellen 1'250 m
Signalportale inkl. Fundamente 22 Stk.
Rohrblockanlage inkl. Schächte 2'500 m
Instandsetzung Entwässerungsleitungen 1'400 m
HDW-Abtrag auf Brücken 3'000 m2
Fahrbahnübergänge: 4Stk. à insgesamt 90 m
Ersatz Lager für Brücken: 9 Stk.
Randabschlüsse 4'500 m
Zäune 1'000 m
Fahrzeugrückhaltesysteme, inkl. Brücken 1'600 m

2.7 Ort der Ausführung

Nationalstrasse N14, Anschluss Gisikon
Kanton Luzern, Gemeinden Inwil, Gisikon, Root

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

31 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, Projektfortschritt und allfälligen Projektänderungen.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: 
ZK1: PREIS;  Gewichtung 50% 
- Bereinigte Angebotssumme 
ZK2: BAUPROGRAMM;  Gewichtung 15% 
unterteilt in: 
- Plausibilität der vorgesehenen Arbeitsleistungen, Zweckmässigkeit der vorgesehenen personellen Mittel 
- Kritischer Weg über gesamte Dauer und Reserven (z.B. für witterungsbedingte Verzögerungen) 
- Beurteilung der vom Bauherrn gesetzten Meilensteine 
ZK3: QUALITÄT, PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS MIT DEN BAUABLÄUFEN;  Gewichtung 15% 
unterteilt in: 
- Plausibilität des Bauprogrammes, Zweckmässigkeit der vorgesehenen Bauabläufe 
- Zweckmässigkeit der Bauverfahren 
- Organisation der Baustelle (und der ARGE), (Organisation der Schichten, Führung, Schnittstellen, Stellvertretungen) 
ZK4: INHALT / QUALITÄT DER EINGEREICHTEN UNTERLAGEN;  Gewichtung 20% 
unterteilt in: 
ZK 4.1; Gewichtung 10 % 
- Auftragsanalyse, Technischer Bericht (Konzepte, Einrichtung, Logistik) 
- Risikoanalyse (Hauptrisiken und Massnahmen) 
ZK 4.2; Gewichtung 10% 
Erfahrung, Fach- und Führungskompetenz folgender Schlüsselpersonen: 
- Bauführer 
- Polier Brückenverstärkung, -instandsetzung unter Verkehr 
- Polier Strassenbau unter Verkehr 
Die Nachweise der Schlüsselpersonen sind im Formular "Unternehmerangaben" (Register 5) zu erbringen. Auf eine andere Form der Nachweise wird nicht eingegangen. 
PREISBEWERTUNG 
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. 
Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. 
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN 
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 
0 = Nicht beurteilbar; keine Angaben 
1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 
2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 
4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut 
5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung 
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. 
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote werden ausgeschlossen.
Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig.
Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 12.08.2019 und Ende 15.10.2021
Bemerkungen: Fristen und Termine gemäss Ausschreibungsunterlagen.

TERMINE ZUM VERGABEVERFAHREN
Publikation 04.02.2019
Bezug der Angebotsunterlagen ab 04.02.2019
Begehung keine
Schriftliche Einreichung von Fragen an den Auftraggeber 04.03.2019
Beantwortung der Fragen 11.03.2019
Eingabe des Angebotes 26.03.2019
Allfällige Verhandlungen keine
Voraussichtlicher Vergabetermin 16.05.2019
Voraussichtlicher Arbeitsbeginn des Beauftragten 01.07.2019

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde.

3.3 Zahlungsbedingungen

CHF; 30 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA bzw. der örtlichen Bauleitung.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „keine“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen.
Subunternehmer können zu max. 50 % beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.

BEDINGUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER UND LIEFERANTEN
Die Unternehmung kann sich die Teile der Ausführung der Lieferung und Arbeiten bei Subunternehmern und Lieferanten beschaffen. Dazu umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Register Nr. 5 «Unternehmerangaben».

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

E1: technische Leistungsfähigkeit
E2: wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
E3: Erfahrung Schlüsselpersonen
E4: organisatorische Leistungsfähigkeit (Verfügbarkeit)
E5: Leistungsanteil Unterakkordant

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EIGNUNGSKRITERIUM 1
TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Mindestens je 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich:
- Trasseebau/ -instandsetzung unter Verkehr
- Verstärkung/ Instandsetzung von Kunstbauten unter Verkehr

EIGNUNGSKRITERIUM 2
WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Jahresumsatz des Anbieters > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.

EIGNUNGSKRITERIUM 3
ERFAHRUNG SCHLÜSSELPERSONEN
Je 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich:
- Bauführer
- Polier Brückenverstärkung, -instandsetzung unter Verkehr
- Polier Strassenbau unter Verkehr

EIGNUNGSKRITERIUM 4
ORGANISATORISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen auf der Baustelle, resp. im Baustellenbüro während der gesamten Realisierungszeit.

EIGNUNGSKRITERIUM 5
LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT
Nachweis, dass maximal 50% der Leistung über Subunternehmen erbracht werden.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 04.02.2019  bis  26.03.2019
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: keine

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

4.3 Begehungen

Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

1. Begehung findet keine statt.
2. Der Zeitpunkt des Beginns der Hauptarbeiten wurde nach dem heutigen Kenntnisstand festgelegt. Die Finanzierung dieser Arbeiten zum geplanten Zeitpunkt ist gegenwärtig allerdings noch nicht gesichert. Der definitive Entscheid, wann diese Arbeiten beginnen können, wird nach Genehmigung des Voranschlags durch das Parlament im Dezember 2018 und nach einem Abgleich der im Jahr 2019 verfügbaren Mittel mit dem schweizweiten Bedarf für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen gefällt.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
6. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
7. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument „Deckblatt Angebot für Bauaufträge“ (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Appels d'offres (résumé)

1. Pouvoir adjudicateur

1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur

Service demandeur/Entité adjudicatrice: Office fédéral des routes OFROU Succursale de Zofingue
Service organisateur/Entité organisatrice: Office fédéral des routes OFROU Succursale de Zofingue, à l'attention de  gestion des projets centre, N14,080397, AS GISIKON,  Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Suisse,  Téléphone:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Obtention du dossier d´appel d´offres

sous www.simap.ch

2. Objet du marché

2.1 Titre du projet du marché

N14, 080397, AS GISIKON, jonction de Gisikon, transformation et réfection

2.2 Description détaillée du projet

Remise en état de la jonction autoroutière Gisikon-Root mise en service en 1973 sur la N14. Mesures de consolidation et de remise en état, notamment sur le passage supérieur des ouvrages au-dessus de l’autoroute et sur le pont de la Reuss. Dans la foulée des mesures de réfection, les trois nœuds seront transformés, l’affection des voies entre les nœuds sera modifiée et la mobilité douce aménagée en continu, ce qui exige le remplacement de la signalisation et des installations de signaux lumineux.
Quantités principales:
Revêtement :10'500t
dont 750t sur les ouvrages
Béton :660m3
dont 20m3 pour dalle en béton pour l’arrêt de bus
dont 280m3 pour surbéton sur les dalles en béton
Elargissement du remblai :600m3
Armature :210t
Lamelles de plastique renforcées de fibres
de verre :1'250m
Portiques de signalisation, y c. fondations :22pièces
Batterie de tubes, y c. chambres :2'500m
Remise en état des conduites d’évacuation
des eaux :1'400m
Débris d’hydrodémolition sur les ponts :3'000m2
Joints de chaussée :4 pièces à 90m en tout
Remplacement des appuis pour les ponts :9 pièces.
Bordures :4'500m
Clôtures :1'000m
Systèmes de retenue des véhicules,
y c. ponts :1'600m

2.3 Vocabulaire commun des marchés publics

CPV:  45000000 - Travaux de construction

2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres

Date: 26.03.2019 Heure: 23:59
Remarques: L’offre (dossier d’offre) doit être remise sous forme papier en 2 exemplaires et sous forme électronique (sur CD ou DVD) en un exemplaire. Remise par voie postale: Envoi par courrier A (date du cachet apposé par un bureau de poste suisse ou un bureau de poste étranger officiellement reconnu). Le soumissionnaire doit dans tous les cas pouvoir prouver que l’offre a été déposée dans les délais. Les offres soumises hors délai ne seront pas prises en considération. L’enveloppe doit comporter, en plus de la désignation du projet, l’indication "Ne pas ouvrir - dossier d’offre" bien en évidence. Remise en mains propres: En cas de remise en mains propres, l’offre doit être déposée à la loge de l’OFROU au plus tard à la date indiquée ci-dessus, pendant les heures d’ouverture (8h00 - 12h00 et 13h00 - 17h00, vendredi 16h30), contre remise d’un accusé de réception (adresse au point 1.2). Remise à une représentation diplomatique ou consulaire suisse à l’étranger: Les soumissionnaires étrangers peuvent déposer leur offre contre remise d’un accusé de réception à la représentation diplomatique ou consulaire suisse de leur pays, pendant les heures d’ouverture, au plus tard à la date mentionnée ci-dessus. Ils doivent alors envoyer l’accusé de réception à l’adjudicateur par courriel, au plus tard à la date indiquée. Les offres reçues par fax ou par courriel ne seront pas prises en compte.