Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.01.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerischer Verein Balgrist
Beschaffungsstelle/Organisator: Nissen & Wentzlaff Architekten BSA SIA AG,
zu Hdn. von
Markus Hempel, St. Alban-Vorstadt 80,
4052
Basel,
Schweiz,
E-Mail:
ukb@nwarch.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Universitätsklinik Balgrist, Zürich, Klinikerweiterung Etappe 2b 271.1 Spez. Gipserarbeiten
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45215130 - Bau von Kliniken |
Baukostenplannummer (BKP): | 271 - Gipserarbeiten,
| | 2711 - Trockenbauarbeiten,
| | 2832 - Deckenbekleidungen aus Gips |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Estermann Gipserunternehmen AG, Untere Brühlstrasse 30,
CH-4800
Zofingen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 805'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Zusammenarbeit mit dem bisherigen, im offenen Verfahren ausgewählten, Anbieter der speziellen Gipserarbeiten musste aufgrund unvorhersehbarer Umstände im Einvernehmen mit dem Anbieter kurzfristig beendet werden. Aufgrund der laufenden Bauarbeiten im Gesamtprojekt ist es zwingend notwendig, die speziellen Gipserarbeiten baldmöglichst weiter- bzw. auszuführen. Nur so wird die Fortführung der Bauarbeiten anderer Anbieter nicht erheblich beeinträchtigt und dadurch das gesamte Bauprojekt nicht unverhältnismässig stark verzögert. Aufgrund dieser Dringlichkeit wird der Auftrag freihändig an die Estermann Gipserunternehmung AG vergeben (§ 10 lit. d Submissionsverordnung).
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 08.01.2019
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, vom Publikationsdatum an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen.
Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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