Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 25.01.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Insel Gruppe AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Inselspital, Projektmanagement Infrastruktur,
zu Hdn. von
Reto Vital, Personalhaus 6,
3010
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 37 632 60 67,
E-Mail:
reto.vital@insel.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Erweiterung Mittelspannungsring mit einer zusätzlichen Trafostation
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 231 - Starkstromanlagen |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 500 - Elektro und Telekommunikation |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Energie Wasser Bern, Monbijoustrasse 11, Postfach,
3001
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 786'210.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das EWB (Energie Wasser Bern) besitzt und betreibt den Mittelspannungsring auf dem Inselareal. Anpassungen, Erweiterungen und Ausbauten der Netzinfrastruktur sind deshalb nur dem EWB gestattet. Der Neubau des Spitalgebäudes BB12 wird mit einer zusätzlichen Trafostation in diesen Mittelspannungsring des Inselspitals integriert. Aus diesem Gründen muss dieser Auftrag freihändig an das EWB vergeben werden. Bei einer offenen Ausschreibung würde auf Grund der Monopolstellung keine Marktsituation entstehen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.12.2018
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Rathausgasse 1, Postfach, 3000 Bern 8 angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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