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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1057365
23.01.2019|Projekt-ID 181934|Meldungsnummer 1057365|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 23.01.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-OP-FSE-SE-EEL,  zu Hdn. von Herr Beat Krebs, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  0041 79 653 85 91,  E-Mail:  beat.krebs@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Einzelvertrag für die Revision von SZH590 Getrieben

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34600000 - Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: J.M. Voith SE & Co. KG, Alexanderstrasse 2,  89522  Heidenheim,  Deutschland
Preis (Gesamtpreis):  CHF 768'132.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich hier um eine Ergänzung weiterer Leistungen durch den ursprünglichen Anbieter handelt, welche sicherstellen, dass die Austauschbarkeit mit den bisherigen erbrachten Leistungen gegeben ist, ist vorliegend eine freihändige Vergabe gestützt auf
Art. 13. Abs. 1 lit. f VöB zulässig.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.01.2019

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.