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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1057977
25.01.2019|Projekt-ID 173397|Meldungsnummer 1057977|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 25.01.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Primarschulpflege Uster, c/o Stadt Uster, GF Liegenschaften Freiestrasse 2, 8610 Uster
Beschaffungsstelle/Organisator: Primarschulpflege Uster
c/o Stadt Uster, GF Liegenschaften
Freiestrasse 2, 8610 Uster,  zu Hdn. von Thomas Bornhauser, Freiestrasse 2,  8610  Uster,  Schweiz,  Telefon:  044 944 72 37,  Fax:  044 944 77 02,  E-Mail:  thomas.bornhauser@uster.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Schulanlage Nänikon: Demontage, Verschiebung und Erstellung des bestehenden Schulpavillon von der Schulanlage Pünt auf die Schulanlage Nänikon

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 1 - Vorbereitungsarbeiten,
2 - Gebäude,
4 - Umgebung,
5 - Baunebenkosten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Kifa AG, Schützenstrasse 25,  8355  Aadorf,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 909'230.90 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 27.09.2018
Meldungsnummer 1028207

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.01.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.4 Sonstige Angaben

Der Zuschlag erfolgt vorbehältlich der Rechtskraft des Gemeinderatsbeschlusses vom 3. Dezember 2018.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des
Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im
Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist
beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.