Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 30.01.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Immobilien
Lindenhofstrasse 21, Postfach,
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Immobilien,
zu Hdn. von
Koordination Beschaffungswesen, Lindenhofstrasse 21, Postfach,
8021
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
IMO-Beschaffungswesen@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Instandhaltung Hebeanlagen
-
Los-Nr:
1
- Kurze Beschreibung: Zürich Süd-Ost, inkl. auswärtigen Liegenschaften
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[1] Instandhaltung und Reparatur
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45259000 - Reparatur und Wartung von Anlagen, | | 50511100 - Reparatur und Wartung von Flüssigkeitspumpen, | | 50510000 - Reparatur und Wartung von Pumpen, Ventilen, Hähnen und Metallbehältern, | | 50711000 - Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden, | | 45232460 - Sanitäre Anlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Häny AG, Buechstrasse 20,
8645
Jona,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 250'975.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 19.07.2018
Meldungsnummer
1030407
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 24.01.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen
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