Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BS
26.01.2019 Publikationsdatum Simap: 26.01.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universitätsspital Basel
Beschaffungsstelle/Organisator: Universitätsspital Basel Rechtsdienst & Compliance Sekretariat, Klingelbergstrasse 23,
4031
Basel,
Schweiz,
Telefon:
+41 61 265 21 05,
E-Mail:
sara.ackermann@usb.ch,
URL
www.usb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Entwicklungspartnerschaft mit Meona
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72212180 - Entwicklung von Medizinsoftware |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Meona GmbH, Rathausgasse 48,
79098
Freiburg im Breisgau,
Deutschland
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das klinische Dokumentationssystem (elektronische Fieberkurve, Pflegedokumentation etc.) der Meona GmbH ist im USB strategisch als «Klinische Suite» gesetzt und bereits im Hause etabliert sowie an SAP und weitere Kernapplikationen angebunden. Aus Kompatibilitätsgründen zur derzeitigen Systemlandschaft und aufgrund der Tatsache, dass das Know-How ausschliesslich bei Meona liegt, kann die Weiterentwicklung des Systems und können die notwendigen Anpassungen nur durch Meona als Hersteller gewährleistet und durchgeführt werden. Ferner besitzt alleine Meona die immaterialgüterrechtlichen Rechte an den Sourcecodes, so dass auch ein Alleinstellungsmerkmal vorliegt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 25.01.2019
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Publikation ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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