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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1058827
22.02.2019|Projekt-ID 176252|Meldungsnummer 1058827|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.02.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Infrastruktur, Projekte, Vulkanplatz 11, 8048 Zürich, Schweiz,  zu Hdn. von Bernhard Blattner, Vulkanplatz 11,  8048  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  bernhard.blattner@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

GP BZU23 Steckborn, Ermatingen, Diessenhofen, Eschenz, Ossingen und Otelfingen Golfpark

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen,
71356400 - Technische Planungsleistungen,
71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Wüst Bauingenieure AG, Wehntalerstrasse 190,  8105  Regensdorf,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'910'303.05 ohne MWSt.
Bemerkung: Der Preis ist exkl. Mwst, Inkl. Nebenkosten

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gesamtwirtschaftlich günstigstes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 30.10.2018
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1037753

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.02.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.