Abbruch- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SG
11.02.2019 Publikationsdatum Simap: 11.02.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: EW Schils AG
Beschaffungsstelle/Organisator: EW Schils AG c/o St. Gallisch- Appenzellische Kraftwerke AG,
zu Hdn. von
Chrisitan Neff, Vadianstrasse 50,
9001
St. Gallen,
Schweiz,
Telefon:
071 229 54 89,
E-Mail:
christian.neff@sak.ch,
URL
www.sak.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Erneuerung Kraftwerk Schils Los 2: Elektromechanik
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- - Hydromechanische Ausrüstung für 2 Maschinensätze
- Elektromechanische Ausrüstung für 2 Maschinensätze - Absperrorgane und Hilfsbetrieb - allgemeine mechanische und elektrotechnische Ausrüstung - Leittechnikeinrichtung - Verkabelung und Erdung - Gebäudetechnik - ...
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- EW Schils Los 2 Elerktromechanik
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45251120 - Bau von Wasserkraftwerken, | | 42112200 - Wasserturbinen, | | 31720000 - Elektromechanische Ausrüstung |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
14.05.2018
im Publikationsorgan
:
Amtsblatt des Kantons St. Gallen
Meldungsnummer
994287
3. Begründung- Aufgrund der Erwägungen des Verwaltungsgerichts St. Gallen (Zuschlagsaufhebung) und der Abklärungen der Vergabebehörde ergibt sich, dass sich die Striktheit der Eignungskriterien gemäss Ausschreibungsbedingungen als nicht der Marktrealität entsprechend erweist, da kein Anbieter bzw. Angebot die gestellten Anforderungen vollständig und in überprüfbarer Weise erfüllt. Eine blosse Lockerung der Eignungskriterien wird unter dem Aspekt der Gleichbehandlung als zu heikel erachtet. Damit ist ein wichtiger Grund im Sinne von Art. 38 Abs. 1 VöB gegeben, weshalb das Vergabeverfahren abgebrochen und mit angepassten Ausschreibungsbedingungen wiederholt wird.
4 Bemerkungen- Diejenigen Anbieter, die ein Angebot eingereicht hatten, erhalten mit Verfügung vom 08. Februar 2019 (eingeschriebener Versand gleichentags) direkt Kenntnis vom Abbruch und von der Wiederholung des Vergabeverfahrens. Die Publikation des neuen Verfahrens ist im ersten Quartal 2019 vorgesehen.
5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen, Webergasse 8, 9001 St. Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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