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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1060535
15.02.2019|Projekt-ID 177932|Meldungsnummer 1060535|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 15.02.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Politische Gemeinde Wiesendangen
Beschaffungsstelle/Organisator: Graber Allemann
Landschaftsarchitektur GmbH,  zu Hdn. von Volker Allemann, Zürcherstrasse 86a,  8852  Altendorf,  Schweiz,  Telefon:  055 533 46 20,  E-Mail:  info@zwischenraum.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sportanlage Rietsamen, Wiesendangen - Umbau Platz 2 in Kunstrasenplatz

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 111 - Regiearbeiten,
113 - Baustelleneinrichtung,
116 - Holzen und Roden,
117 - Abbrüche und Demontagen,
151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
181 - Garten- und Landschaftsbau,
211 - Baugruben und Erdbau,
221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
223 - Belagsarbeiten,
237 - Kanalisationen und Entwässerungen,
241 - Ortbetonbau

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Walo Bertschinger AG St. Gallen, Engelhölzlistrasse 7 a,  8645  Jona,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 678'075.05 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 26.10.2018
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1043493

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 06.12.2018

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 9

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen