Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG
22.02.2019 Publikationsdatum Simap: 22.02.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau,
Departement Bildung, Kultur und Sport
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Aargau, Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Berufsbildung und Mittelschule, Bachstrasse 15,
5001
Aarau,
Schweiz,
E-Mail:
raoul.laimberger@ag.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Gebäudereinigung und Fenster-/Storenreinigung
Neue Kantonsschule Aarau (NKSA)
-
Los-Nr:
2
- Kurze Beschreibung: Fenster-/Storenreinigung
Neue Kantonsschule Aarau (NKSA)
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[14] Gebäudereinigung und Hausverwaltung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90911300 - Fensterreinigung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Honegger AG, Bläuackerstrasse 1,
3098
Köniz,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 09.11.2018
Meldungsnummer
1042127
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 25.01.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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