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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1060749
22.02.2019|Projekt-ID 177532|Meldungsnummer 1060749|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  22.02.2019
Publikationsdatum Simap: 22.02.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, Departement Bildung, Kultur und Sport
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Aargau,
Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule, Bachstrasse 15,  5001  Aarau,  Schweiz,  E-Mail:  raoul.laimberger@ag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Gebäudereinigung und Fenster-/Storenreinigung Neue Kantonsschule Aarau (NKSA)
Los-Nr: 2
Kurze Beschreibung: Fenster-/Storenreinigung
Neue Kantonsschule Aarau (NKSA)

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [14] Gebäudereinigung und Hausverwaltung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90911300 - Fensterreinigung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Honegger AG, Bläuackerstrasse 1,  3098  Köniz,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 09.11.2018
Meldungsnummer 1042127

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 25.01.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die
Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.