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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1060939
13.02.2019|Projekt-ID 183028|Meldungsnummer 1060939|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 13.02.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV und Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,  zu Hdn. von Warengruppe Informatik, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 462 39 29,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(F19076) ICTax Wartung und Weiterentwicklung (bis 31.12.2021)

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: GFT Schweiz AG, Baumackerstrasse 24,  8050  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'442'000.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Artikel 13, Absatz 1, lit c VöB

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.01.2019

4.4 Sonstige Angaben

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 225'000.00
- Optionen: CHF 1'217'000.00
Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.