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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1061321
15.02.2019|Projekt-ID 177011|Meldungsnummer 1061321|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 15.02.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Infrastruktur Energie
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-OP-FSE-PTF-SEF,  zu Hdn. von Roland Schuler, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 402 29 04,  E-Mail:  roland.schuler@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Krane Rupperswil-Auenstein

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  42414100 - Kräne,
42414200 - Laufkräne

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Konecranes and Demag AG, Industriestrasse 26,  5070  Frick,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'410'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot erzielte die beste Bewertung bei dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit" und stellt insgesamt das wirtschaftlich günstigste Angebot dar.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 17.10.2018
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1040377

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 12.02.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.