Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 21.02.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BERNMOBIL
Beschaffungsstelle/Organisator: BERNMOBIL Städtische Verkehrsbetriebe Bern, Eigerplatz 3,
3000
Bern 14,
Schweiz,
Telefon:
031 321 88 88,
E-Mail:
juerg.schmid@bernmobil.ch,
URL
www.bernmobil.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- «Vermerk: Bitte nicht öffnen»
BERNMOBIL Städtische Verkehrsbetriebe Bern Mobiltelefon 2019, Zieglerstrasse 70A,
3007
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
mathias.scherz@bernmobil.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 04.03.2019
- Bemerkungen: Die Anbieterin hat Fragen zur Ausschreibung ausschliesslich an die Email-Adresse in Ziffer 1.2 zu stellen
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 20.03.2019 Uhrzeit: 12:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Angebote sind mit gemäss der Adresse unter Ziffer 1.2 einzureichen.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 21.03.2019, Ort:
Bern, Bemerkungen:
BERNMOBIL wird auf Verlangen ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll zur Verfügung stellen.
1.6 Art des Auftraggebers- Kanton
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Mobiltelefon 2019
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 402158 Mobiltelefonie
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 32252000 - GSM-Telefone |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- BERNMOBIL beabsichtigt Apple iPhone XR, 64GB, schwarz inkl. dazu passende Hüllen zu beschaffen.
BERNMOBIL möchte gewisse Reparaturarbeiten während der geplanten Nutzungsdauer vergeben.
2.7 Ort der Lieferung- 3007 Bern
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 48 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: - Beschaffung von dazugehörenden Hüllen
- Reparaturen (Display+Akkumulatoren)
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Liefertermin- Bemerkungen: Lieferung geplant Mai 2019.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Erfüllen der Eignungskriterien
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 2 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 21.02.2019
bis
20.03.2019 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Artikel 24 ÖBV vollumfänglich zu erfüllen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 14 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BSG 731.2; ÖBG) innert 10 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu (Art. 14 Abs. 3 ÖBG).
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