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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1062527
21.02.2019|Projekt-ID 183509|Meldungsnummer 1062527|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 21.02.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BERNMOBIL
Beschaffungsstelle/Organisator: BERNMOBIL
Städtische Verkehrsbetriebe Bern, Eigerplatz 3,  3000  Bern 14,  Schweiz,  Telefon:  031 321 88 88,  E-Mail:  juerg.schmid@bernmobil.ch,  URL www.bernmobil.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

«Vermerk: Bitte nicht öffnen»
BERNMOBIL
Städtische Verkehrsbetriebe Bern
Mobiltelefon 2019, Zieglerstrasse 70A,  3007  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  mathias.scherz@bernmobil.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

04.03.2019
Bemerkungen: Die Anbieterin hat Fragen zur Ausschreibung ausschliesslich an die Email-Adresse in Ziffer 1.2 zu stellen

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 20.03.2019 Uhrzeit: 12:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Angebote sind mit gemäss der Adresse unter Ziffer 1.2 einzureichen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

21.03.2019, Ort:  Bern, Bemerkungen:  BERNMOBIL wird auf Verlangen ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll zur Verfügung stellen.

1.6 Art des Auftraggebers

Kanton

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Kauf

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Mobiltelefon 2019

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

402158 Mobiltelefonie

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  32252000 - GSM-Telefone

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

BERNMOBIL beabsichtigt Apple iPhone XR, 64GB, schwarz inkl. dazu passende Hüllen zu beschaffen.
BERNMOBIL möchte gewisse Reparaturarbeiten während der geplanten Nutzungsdauer vergeben.

2.7 Ort der Lieferung

3007 Bern

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

48 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: - Beschaffung von dazugehörenden Hüllen
- Reparaturen (Display+Akkumulatoren)

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Liefertermin

Bemerkungen: Lieferung geplant Mai 2019.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Erfüllen der Eignungskriterien

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

2 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 21.02.2019  bis  20.03.2019
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Artikel 24 ÖBV vollumfänglich zu erfüllen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 14 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BSG 731.2; ÖBG) innert 10 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu (Art. 14 Abs. 3 ÖBG).