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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1064141
02.03.2019|Projekt-ID 184032|Meldungsnummer 1064141|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BS  02.03.2019
Publikationsdatum Simap: 02.03.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universitätsspital Basel
Beschaffungsstelle/Organisator: Universitätsspital Basel
Rechtsdienst & Compliance
Sekretariat, Klingelbergstrasse 23,  4031  Basel,  Schweiz,  Telefon:  +41 61 265 21 05,  E-Mail:  sara.ackermann@usb.ch,  URL www.usb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Verbrauchsmaterialien für die Herzchirurgie und Kardiotechnik (u.a. Schlauchset für Herz-Lungenmaschinen, Kanülen)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33182300 - Ausrüstung für Herzchirurgie

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Schnell Medical AG, Seestrasse 295,  8804  Au ZH,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: In Ausübung ihrer Therapiefreiheit haben sich die verantwortlichen Ärzte für die Produkte und Verbrauchsmaterialien der Schnell Medical AG entschieden, weil diese aus medizinischer Sicht optimal auf ein bestimmtes Patientenkollektiv zugeschnitten sind. Zudem wird aufgrund der Kompatibilität untereinander die Schulung, Austauschbarkeit usw. vereinfacht, was der Patientensicherheit zugute kommt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.02.2019

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Publikation ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.