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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1064327
13.03.2019|Projekt-ID 184070|Meldungsnummer 1064327|Ausschreibungen      Berichtigung

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 13.03.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Bauprojekte
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur, Projekte, Engineering
Fahrbahn & Geomatik,  zu Hdn. von Herr Michael Hoffmann, Vulkanplatz 11, Postfach,  8048  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf.bauprojekte.ost@sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur, Einkauf, Supply Chain und Produktion
Einkauf Infrastruktur, Bauprojekte, Region Ost,  zu Hdn. von Frau Andrea Meisinger, Vulkanplatz 11, Postfach,  8048  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf.bauprojekte.ost@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

29.03.2019
Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 23.04.2019, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der
Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte
an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die
Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (einkauf.bauprojekte.ost@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN: FBE 2019, Zürich Flughafen, Gl. 1-4, BM3“

1.5 Datum der Offertöffnung:

26.04.2019, Bemerkungen:  Nicht öffentlich, Datum nicht verbindlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Fahrbahnerneuerung 2019, Zürich Flughafen Gleis 1-4, Linie 750 (ZH Oerlikon Nord – Dorfnest), Km 9.182 – 9.817, BM3

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

1150797

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Im Bahnhof Zürich-Flughafen sind teilweise die Schwellenblöcke der bestehenden Festen Fahrbahn (L-77-B-System)
nach 40 Jahren in einem schlechten Zustand und durch das Entfernen der Spurstangen ist die Fahrbahn nicht mehr
systemkonform. Es sind alle vier Gleise von jeweils ca. 600 m Länge mit einem Ersatz des System LVT durch eine Direktbefestigung zu erneuern. In den Übergangsbereichen auf den Bestand ist ein Schotterersatz auszuführen. Im Rahmen der Arbeiten wird die Gleisgeometrie korrigiert und die BehiG-Konformität hergestellt. Einragungen in das Lichtraumprofil werden korrigiert.

2.7 Ort der Ausführung

Bahnhof Flughafen Zürich

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.09.2019, Ende: 30.09.2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in Ziff. 3.3 ff der Ausschreibungsbestimmungen genannten Kriterien. 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 21.10.2019

3. Bedingungen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ausschreibungsunterlagen.

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Gemäss Ausschreibungsunterlagen.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen.

Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig.

Eine Firma kann einerseits in einer ARGE und andererseits als Subunternehmer bei anderen Arbeitsgemeinschaften teilnehmen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen.

Der Unternehmer ist verpflichtet, seine Subunternehmer und Lieferanten über die Ausschreibungsbedingungen des Bauherrn zu orientieren. Die Vorgaben sind einzuhalten und durchzusetzen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung.

EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr (max. 30%).

EK3: Hinreichendes Qualitätsmanagement

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
EK1:
Nachweis 1: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung der letzten 10 Jahre für jede der folgenden Sparten:

Nachweis 1.1: Feste Fahrbahn
Nachweis 1.2: Bau von Tragwerken mit UHF-Beton
Nachweis 1.3: Gleisbauarbeiten im Tunnelbereich unter Bahnbetrieb

Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.

EK2:
Nachweis 2: Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en).

EK3:
Nachweis 3: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen können auf www.simap.ch kostenlos heruntergeladen werden.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Kriterien.

4.3 Begehungen

Die SBB AG behält sich Verhandlungen ausdrücklich vor.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

Begehungen:
Es findet keine Begehung statt.

Die SBB behält sich vor, gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den
vorliegenden Grundauftrag beziehen, freihändig zu vergeben.

Angebote und weitere Vertragsbestandteile müssen in der Ziffer 2.4 der Ausschreibungsbedingungen genannten Vertragssprache eingereicht werden.
Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation gennannten Stelle angefordert werden.
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.