Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.03.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,
zu Hdn. von
"Nicht öffnen-Offertunterlagen, N08.60 080290 EP Interlaken Ost-Brienz, Los E81 Zentralenlüftung", Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0) 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N08.60 080290 EP Interlaken Ost-Brienz, BSA, Los E81 Zentralenlüftung
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Zentralenlüftung inkl. Steuerung
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31720000 - Elektromechanische Ausrüstung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Imwinkelried Lüftung und Klima AG, Torweg 10,
3930
Visp,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'670'632.60 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach der Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich leistungsfähig qualifiziert. Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste. Das Angebot des Zuschlagsempfängers zeichnet sich durch sein logisch strukturiertes Bauprogramm, die klar definierten Meilensteine zu den Nebengewerken und seine übersichtliche Projektorganisation aus.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 17.08.2018
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1034261
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 23.01.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
|