Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
LU
16.03.2019 Publikationsdatum Simap: 16.03.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Verkehrsbetriebe Luzern AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Verkehrsbetriebe Luzern AG,
zu Hdn. von
Gerhard Kathriner, Tribschenstrasse 65,
6002
Luzern,
Schweiz,
Telefon:
0041 41 369 65 65,
E-Mail:
gerhard.kathriner@vbl.ch,
URL
www.vbl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Systemteile für die Fahrleitung für die Trolleybusverlängerung Rontal
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34622000 - Eisenbahn- und Straßenbahnpersonenwagen und Oberleitungsbusse, | | 31600000 - Elektrische Ausrüstung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Kummler und Matter AG, Rietstrasse 1,
8108
Dällikon,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Verkehrsbetriebe Luzern AG benötigt für den Neubau der Fahrleitungsanlage für die Trolleybusverlängerung Rontal zu den bestehenden Fahrleitungsanlagen zusätzliches Fahrleitungsmaterial. Die bis zu den Anschlusspunkten bestehenden Trolleybuslinien stammen bereits von Kummler + Matter AG. Es ist für die Verkehrsbetriebe Luzern AG unumgänglich, dass für den neuen Fahrleitungsabschnitt das gleiche Fahrleitungsmaterial verwendet wird, denn nur so kann die Systemgleichheit, Austauschbarkeit und Kompatibilität mit schon vorhandenem Material sichergestellt werden. Die Verkehrsbetriebe Luzern AG beabsichtigt deshalb, die Beschaffung gestützt auf § 9 lit. b des Gesetzes über die öffentlichen Beschaffungen des Kantons Luzern vom 19. Oktober 1998 (SRL 733) bzw. auf § 6 Abs. 2 lit. b und d der Verordnung zum Gesetz über die öffentlichen Beschaffungen des Kantons Luzern vom 7. Dezember 1998, freihändig an die Kummler + Matter AG zu vergeben.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.03.2019
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung beim Kantonsgericht des Kantons Luzern schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angaben der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Diese Verfügung und vorhandene Beweismittel sind der Beschwerde beizulegen.
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