Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG
22.03.2019 Publikationsdatum Simap: 22.03.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Baden, Planung und Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Baden, Planung und Bau,
zu Hdn. von
Stadt Baden, Planung und Bau, Roter Turm, Rathausgasse 5,
5401
Baden,
Schweiz,
Telefon:
0562008270,
E-Mail:
planung.bau@baden.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Zweistöckiger Doppelkindergarten in Holzbau in Modul- oder herkömmlicher Bauweise
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45214100 - Bauarbeiten für Kindergärten |
Baukostenplannummer (BKP): | 2 - Gebäude |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 300 - Rohbauarbeiten,
| | 400 - Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen,
| | 500 - Elektro und Telekommunikation,
| | 600 - Ausbauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Baltensperger AG Hochbau Tiefbau Holzbau, Albert-Einstein-Strasse,
8404
Winterthur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 858'013.50 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Offerte der Firma Baltensperger AG, Albert-Einstein-Strasse 17, 8404 Winterthur, enthielt nach Prüfung aller Kriterien das wirtschaftlich günstigste Gesamtangebot.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 16.11.2018
Meldungsnummer
1046973
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 24.01.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 7
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1 Falls Sie mit dieser Verfügung nicht einverstanden sind, können Sie dies innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Zustellung dem Stadtrat schriftlich mitteilen. Damit wird die Verfügung vollständig aufgehoben und der Stadtrat entscheidet selbst.
2 Die schriftliche Mitteilung ist an keine Bedingungen geknüpft. Sie kann einen Antrag und eine Begründung enthalten. 3 Vorbehältlich besonderer Bestimmungen, ist das Verfahren vor dem Stadtrat unentgeltlich. Ein Anspruch auf Ersetzung allfälliger Parteikosten besteht nicht. 4 Ohne schriftliche Mitteilung innert 10 Tagen wird die Verfügung rechtskräftig.
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