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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1066075
22.03.2019|Projekt-ID 178991|Meldungsnummer 1066075|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  22.03.2019
Publikationsdatum Simap: 22.03.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Baden, Planung und Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Baden, Planung und Bau,  zu Hdn. von Stadt Baden, Planung und Bau, Roter Turm, Rathausgasse 5,  5401  Baden,  Schweiz,  Telefon:  0562008270,  E-Mail:  planung.bau@baden.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Zweistöckiger Doppelkindergarten in Holzbau in Modul- oder herkömmlicher Bauweise

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45214100 - Bauarbeiten für Kindergärten
Baukostenplannummer (BKP): 2 - Gebäude
Normpositionen-Katalog (NPK): 300 - Rohbauarbeiten,
400 - Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen,
500 - Elektro und Telekommunikation,
600 - Ausbauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Baltensperger AG Hochbau Tiefbau Holzbau, Albert-Einstein-Strasse,  8404  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 858'013.50 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Offerte der Firma Baltensperger AG, Albert-Einstein-Strasse 17, 8404 Winterthur, enthielt nach Prüfung aller Kriterien das wirtschaftlich günstigste Gesamtangebot.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 16.11.2018
Meldungsnummer 1046973

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.01.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1 Falls Sie mit dieser Verfügung nicht einverstanden sind, können Sie dies innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Zustellung dem Stadtrat schriftlich mitteilen. Damit wird die Verfügung vollständig aufgehoben und der Stadtrat entscheidet selbst.
2 Die schriftliche Mitteilung ist an keine Bedingungen geknüpft. Sie kann einen Antrag und eine Begründung enthalten.
3 Vorbehältlich besonderer Bestimmungen, ist das Verfahren vor dem Stadtrat unentgeltlich. Ein Anspruch auf Ersetzung allfälliger Parteikosten besteht nicht.
4 Ohne schriftliche Mitteilung innert 10 Tagen wird die Verfügung rechtskräftig.