Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 25.03.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Präsidialdirektion, Hochbau Stadt Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,
zu Hdn. von
Sven Boss, Bundesgasse 33,
3011
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffungswesen@bern.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- VS Kleefeld, Schulraumprovisorium
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Blumer + Lehmann AG, Erlenhof,
9200
Gossau SG,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 659'344.80 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Sachverhalt:
Die Demontage und der Wiederaufbau des Schulraumprovisoriums erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.
Entscheid: Die Demontage und der Wiederaufbau des Schulraumprovisoriums wird nach Art. 7 Abs. 3 lit. c und f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen ÖBV der Firma Blumer-Lehmann AG freihändig zugeschlagen werden.
Begründung: Im Jahr 2014 hat die Firma Blumer-Lehmann AG den Zuschlag für die Erstellung von Schulraumprovisorien aus einer öffentlichen Ausschreibung erhalten. In dieser war die Möglichkeit für weitere Modulbauten enthalten. Das Schulraumprovisorium im VS Marzili soll nun durch die Firma Blumer-Lehmann AG versetzt werden und im VS Kleefeld wieder aufgebaut werden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.03.2019
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungwesen
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