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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1067729
30.03.2019|Projekt-ID 180733|Meldungsnummer 1067729|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  LU  30.03.2019
Publikationsdatum Simap: 30.03.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Alterswohnzentrum Ruswil
Beschaffungsstelle/Organisator: Alterswohnzentrum Ruswil,  zu Hdn. von Amstutz Eugen, Hellbühlerstrasse 9,  6017  Ruswil,  Schweiz,  E-Mail:  eugen.amstutz@ruswil.lu.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sanierung und Aufstockung AWZ Schlossmatte, Ruswil
Beschaffungs-Nr 1
Kurze Beschreibung: Sanierung und Aufstockung AWZ Schlossmatte, Ruswil:
Aufstockung eines ganzen Geschosses in Holzbau

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 214 - Montagebau in Holz

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Haupt AG Ruswil, Rosswöschstrasse 28,  6017  Ruswil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 582'464.10 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Höchste Gesamtpunktzahl aufgrund der Bewertung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 29.12.2018
Meldungsnummer 1053325

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 21.03.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 10

4.4 Sonstige Angaben

Das Submissionsergebnis / Zuschlagsverfügung wurde allen Anbietern per Post am 21.03.2019 zugestellt.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Luzerner Kantonsgericht, Obergrundstr. 46, 6002 Luzern, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.