Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
LU
30.03.2019 Publikationsdatum Simap: 30.03.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Alterswohnzentrum Ruswil
Beschaffungsstelle/Organisator: Alterswohnzentrum Ruswil,
zu Hdn. von
Amstutz Eugen, Hellbühlerstrasse 9,
6017
Ruswil,
Schweiz,
E-Mail:
eugen.amstutz@ruswil.lu.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sanierung und Aufstockung AWZ Schlossmatte, Ruswil
-
Beschaffungs-Nr
4
- Kurze Beschreibung: Sanierung und Aufstockung AWZ Schlossmatte, Ruswil:
Heizung für Aufstockung Heizung am besteheneden anpassen und teilweise neu Einbauen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 240 - Uebergangsposition |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Julius Wandeler AG, Rosswöschstrasse 30,
6017
Ruswil,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 471'772.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Angebote des erst- und zweitrangierten werden als gleichwertiges Angebot beurteilt (Punktdifferenz <1%).
Die Bewertung der Qualität wird höher gesichtet und wird als maßgebender Vergabeentscheid verwendet.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 29.12.2018
Meldungsnummer
1053325
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.03.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.4 Sonstige Angaben- Das Submissionsergebnis / Zuschlagsverfügung wurde allen Anbietern per Post am 21.03.2019 zugestellt.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Luzerner Kantonsgericht, Obergrundstr. 46, 6002 Luzern, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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