Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BS
30.03.2019 Publikationsdatum Simap: 30.03.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Bettingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeindeverwaltung,
zu Hdn. von
Katharina Näf Widmer, Talweg 2,
4126
Bettingen,
Schweiz,
Telefon:
061 267 00 99,
Fax:
061 267 00 98,
E-Mail:
Katharina.Naef@bettingen.ch,
URL
www.bettingen.bs.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Gemeindeverwaltung,
zu Hdn. von
Katharina Näf Widmer, Talweg 2,
4126
Bettingen,
Schweiz,
Telefon:
061 267 00 99,
Fax:
061 267 00 98,
E-Mail:
Katharina.Naef@bettingen.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
- Bemerkungen: Fragen können ausschliesslich im Rahmen der obligatorischen Begehung gestellt werden. Die Antworten werden im Anschluss sämtlichen Teilnehmern per Email schriftlich zugestellt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 30.04.2019 Uhrzeit: 11:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die Angebotsunterlagen sind verschlossen mit der Aufschrift "Angebot Umgebungsgestaltung Schule Bettingen BKP-Nr. 411 Baumeisterarbeiten" an die Einwohnergemeinde Bettingen, Talweg 2, 4126 Bettingen fristgerecht einzureichen.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 30.04.2019, Uhrzeit:
15:00, Ort:
Gemeindeverwaltung Bettingen, Bemerkungen:
Die Angebotsöffnung ist öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Umgebungsgestaltung Schule Bettingen Tiefbauarbeiten
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 411 - Baumeisterarbeiten |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 117 - Abbrüche und Demontagen,
| | 181 - Garten- und Landschaftsbau,
| | 221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
| | 222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
| | 223 - Belagsarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Im Anschluss an die Schulhaussanierung werden die Aussenflächen der Schule Bettingen erneuert. Abbrucharbeiten, Entwässerungs- und Kanalisationsarbeiten, Fundationsschichten, Beläge, Anlegen von Vegetationsflächen sowie Installation von Ausstattungselementen
2.7 Ort der Ausführung- Bettingen
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.06.2019, Ende: 31.12.2019
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 100%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.06.2019 und Ende 30.09.2019
- Bemerkungen: Es sind Teilerstellungstermine einzuhalten.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- gem. Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- gem. Ausschreibungsunterlagen
3.3 Zahlungsbedingungen- gem. Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- nicht erlaubt
3.6 Subunternehmer- erlaubt
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- bis: 31.12.2019
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 30.03.2019
bis
30.04.2019 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.7 Offizielles Publikationsorgan- Kantonsblatt Basel-Stadt 00/2018
www.kantonsblatt.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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