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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1069197
03.04.2019|Projekt-ID 178431|Meldungsnummer 1069197|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.04.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur Wärme und Entsorgung / Kläranlage Hard
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadtwerk Winterthur
Kläranlage Hard,  zu Hdn. von Günther Rauchegger, Kläranlage,  8403  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 52 267 27 55,  Fax:  +41 52 267 27 99,  E-Mail:  guenther.rauchegger@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

ARA Hard Klärschlammtransport

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90400000 - Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung,
60100000 - Straßentransport/-beförderung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Peter Briner AG, Frauenfelderstrasse 13,  8523  Hagenbuch ZH,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 450'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Zuschlag aufgrund wirtschaftlich günstigstem Angebot unter Berücksichtigung aller Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.11.2018
Meldungsnummer 1045035

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.03.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer solchen Beschwerde unmittelbar zu informieren.